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Mindesthaltbarkeit von Kaugummis


Für Kaugummis - und damit auch Xylit Kaugummis gelten andere gesetzliche Bestimmungen für die Nahrungsmittel-Deklaration. Obwohl Kaugummis als Lebensmittel eingestuft werden, ist bei ihnen die Angabe einer Mindesthaltbarkeit am Produkt nicht vorgeschrieben. Wenn vom Hersteller eine freiwillige Angabe angebracht wurde, ist diese aber verpflichtend. Sollte ein Kaugummi die Mindesthaltbarkeit überschritten haben, darf der Kaugummi weiter verkauft werden, allerdings mit dem Hinweis auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Übrigens: Kaugummis sind lange haltbar und können auch nach dem Ende des MHDs bedenkenlos verzehrt werden. Oftmals ist der Preis für diese Kaugummis nach dem Ablauf stark gesenkt. Ein Grund mehr, sich günstig mit hochwertigen Produkten einzudecken.

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