Kontrollierter Anbau - Bio Fake?
Wir werden oft gefragt, warum wir bei unseren Produkten häufig den Begriff 'aus kontrolliertem Anbau' anwenden - und nicht 'aus kontrolliert biologischem Anbau' obwohl z.B. Bio-Aromen verwendet werden?
Zwischen den beiden Formulierungen gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied: biologisch. Kurz gesagt, das Wort biologisch/ökologisch ist rechtlich geschützt und darf nur verwendet werden, wenn das gesamten Lebensmittel dem Bio Prozess unterworfen ist und alle Zutaten der Bio-Verordnung entsprechen.
Und hier wird es interessant: Da Xylit noch nicht in der allgemeinen Bio Verordnung (Stand 31.12.20) aufgenommen ist, bzw. nur als Mono-Produkt - also in Reinform - biologisch kontrolliert zugelassen ist, kann Bio Xylit nicht - und das ist das Kuriose an der Verordnung - und auch keine sonstigen Zutaten in Xylitprodukten als 'kontrolliert biologisch gekennzeichnet werden`.
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Auch wenn alle Zutaten in einer Xylit Mischung (Bonbons mit Aroma, Xylit Lutscher, Xylit mit Erythrit-Mischungen, etc...) aus biologischem Anbau sind (auch das Xylit), ist eine Bio Auslobung nicht gestattet - eben weil eine Zutat (Xylit) in Mischungen nicht Bio sein darf.
Diese Gesetzeslücke ist natürlich für unsere KundInnen mehr als verwirrend und auch irreführend, denn obwohl wir Bio Zutaten verwenden, dürfen wir sie nicht deklarieren. Für unsere XYLIPUR Produkte wie Zähnchen, LolliX, Pulver etc. haben wir aber eine klare Regelung:
Wir verwenden Bio Aromen und Bio Zutaten und kennzeichnen diese auf den Produktseiten und Labels mit *aus kontrolliertem Anbau*. So vermeiden wir den Bio-Konflikt bis die Sach- und Rechtslage geklärt ist und Xylit auch in Mischungen Bio sein darf - so wie es bei Erythrit bereits der Fall ist.
Für Fragen stehen wir gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.
Ihr Xylishop
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